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Städtebauförderung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.09.2021 die Förder- und Gestaltungsrichtlinien für ein kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altortsanierung beschlossen. Die Richtlinie ist zum 24.09.2021 in Kraft getreten und steht unter nachfolgendem Link zur Verfügung.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Förderfähige Maßnahmen an Dächern
  • Förderfähige Maßnahmen an Fassaden
  • Förderfähige Maßnahmen an Fenstern
  • Förderfähige Maßnahmen an Hauseingang
  • Förderfähige Maßnahmen an Nebengebäuden
  • Förderfähige Maßnahmen an Einriedungen
  • Förderfähige Maßnahmen an Freiflächen

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